So schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben

Inhaltsverzeichnis:

So schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben
So schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben
Anonim

Es ist illegal, gestohlenes Eigentum zu verkaufen. Sie verstoßen jedoch gegen das Gesetz, wenn Sie solche Immobilien nur dann verkaufen, wenn Sie dies "wissentlich" tun. Wenn Sie Eigentum verkaufen, ohne zu wissen, dass es zuvor gestohlen wurde, können Sie sich schützen, indem Sie einen Anwalt beauftragen, der Sie vertritt. Ihr Anwalt hilft Ihnen dabei, das Gespräch mit der Polizei vorzubereiten und zu erklären, wie Sie überhaupt in den Besitz des Diebesguts gekommen sind.

Schritte

Teil 1 von 3: Einen Anwalt beauftragen

Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 1
Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 1

Schritt 1. Holen Sie sich Empfehlungen

Wenn Sie vermuten, dass Ihre verkaufte Immobilie zuvor gestohlen wurde, sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt wenden. Sie möchten, dass Ihnen ein erfahrener Strafverteidiger hilft. Sie können Empfehlungen aus den folgenden Quellen erhalten:

  • Andere Anwälte. Möglicherweise haben Sie früher einen Anwalt beauftragt, ein Testament zu erstellen oder ein Haus zu kaufen. Sie können ihn oder sie kontaktieren und um eine Überweisung an einen Strafverteidiger bitten.
  • Ihr Telefonbuch. Anwälte machen Werbung im Telefonbuch. Suchen Sie nach jemandem, der sich als Strafverteidiger identifiziert.
  • Ihre örtliche oder staatliche Anwaltskammer. Diese Organisationen bestehen aus Anwälten. Sie können sich an Ihre nächstgelegene Anwaltskammer wenden und um eine Überweisung bitten.
Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 2
Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 2

Schritt 2. Treffen Sie sich mit einem Anwalt

Sobald Sie den Namen einer Person haben, rufen Sie den Anwalt an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Fragen Sie, wie viel er oder sie für die Beratung berechnet. Gehen Sie bei Ihrem Beratungsgespräch unbedingt wie folgt vor:

  • Fragen Sie den Anwalt, wie er oder sie mit Ihrem Fall umgehen würde. Fragen Sie beispielsweise, welche Beweise Sie benötigen, um eine Strafverfolgung wegen des Verkaufs von gestohlenem Eigentum zu vermeiden.
  • Finden Sie heraus, wie viel der Anwalt für Ihre Vertretung verlangt. Der Anwalt kann stündlich oder mit einer Pauschalgebühr berechnen.
  • Bitten Sie den Anwalt, die Stärken und Schwächen Ihres Falles aufzuzeigen. Der Anwalt sollte erklären, was der Staatsanwalt vorlegen muss, um Sie wegen des Verkaufs von gestohlenem Eigentum in Ihrem Bundesstaat zu verurteilen.
Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 3
Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 3

Schritt 3. Besprechen Sie Ihre Aussage mit Ihrem Anwalt

Das Schlimmste, was Sie tun können, wenn die Polizei Sie kontaktiert, ist zu versuchen, sich aus der Anklage herauszureden. Sie könnten etwas sagen, das Sie belastet. Die Polizei wird versuchen, Ihre Worte später vor Gericht gegen Sie zu verwenden. Besprechen Sie mit Ihrem Anwalt, was Sie der Polizei sagen sollten.

Ihr Anwalt wird Ihnen nicht beim Lügen helfen. Wenn Sie wussten, dass Sie mit Diebesgut handelten, teilen Sie dies Ihrem Anwalt mit. Ihre Strategie wird eine andere sein. Beispielsweise kann Ihnen geraten werden, überhaupt nicht mit der Polizei zu sprechen

Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 4
Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 4

Schritt 4. Treffen Sie sich zur Vernehmung mit der Polizei

Möglicherweise hat die Polizei Sie wegen des gestohlenen Eigentums kontaktiert. Alternativ können Sie sich an die Polizei wenden und sie darüber informieren, dass Sie der Meinung sind, dass bestimmte von Ihnen verkaufte Artikel gestohlen wurden. Sie sollten zusammen mit Ihrem Anwalt bei der Polizeidienststelle vorbeischauen.

Teil 2 von 3: Aufbau deiner Verteidigung

Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 5
Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 5

Schritt 1. Dokumentieren Sie, wie Sie die Immobilie erworben haben

Sie wollen den Nachweis, dass Sie die Immobilie rechtmäßig in Besitz genommen haben. Zum Beispiel könnten Sie es von jemandem gekauft haben. Sie sollten nach Dokumenten suchen, aus denen hervorgeht, dass Sie die Ware rechtmäßig gekauft haben:

  • Eine Bestellung.
  • Ein Kaufbeleg.
  • Ein Kaufvertrag.
  • Jedes andere Dokument, das den Namen und die Adresse des Verkäufers enthält.
Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 6
Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 6

Schritt 2. Schreiben Sie Ihre Erinnerungen an die Transaktion auf

Schreiben Sie so schnell wie möglich auf, was Ihnen in Erinnerung geblieben ist, wie Sie in den Besitz des Diebesguts gekommen sind. Diese Informationen werden sich als entscheidend für Ihre Verteidigung erweisen. Schreiben Sie zum Beispiel Folgendes auf:

  • Der Preis der Ware. Wenn der Preis deutlich unter dem Marktpreis liegt, müssen Sie erklären, warum Sie keinen Verdacht auf Diebstahl hatten.
  • Wo Sie die Ware gekauft haben. Wenn Sie sie in einem legitimen Geschäft gekauft haben, zeigt dies, dass Sie nicht wussten, dass sie gestohlen wurden. Wenn Sie jedoch Dinge (zum Beispiel) von der Ladefläche eines Lieferwagens kaufen, könnte ein Gericht daraus schließen, dass Sie wussten, dass sie gestohlen wurden.
Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 7
Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 7

Schritt 3. Sehen Sie sich die Ware an

Überprüfen Sie, ob sie verdächtig aussehen. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie erklären, warum Sie nicht den Verdacht hatten, dass sie gestohlen wurden. Suchen Sie beispielsweise nach Folgendem:

  • Ist die Ware mit einem Namen versehen? Ist dieser Name derselbe wie der des Verkäufers? Wenn nicht, müssen Sie die Abweichung erklären.
  • Gibt es eine Telefonnummer auf der Ware? Gehört die Telefonnummer dem Verkäufer? Wenn nicht, bereiten Sie sich darauf vor, zu erklären, warum dies keine "rote Flagge" für Sie war.
  • War die Ware manipuliert worden? Wenn Sie beispielsweise ein Fahrzeug gekauft haben, wurde der Zündmechanismus manipuliert? War der Lenkradmechanismus kaputt? Wenn ja, müssen Sie erklären, warum Sie das nicht verdächtig fanden.
Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 8
Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 8

Schritt 4. Finden Sie Beweise dafür, dass Sie nicht die gesamte Immobilie verkauft haben

Möglicherweise haben Sie eine Reihe von Waren gekauft und anschließend nur einige der Artikel verkauft. Dies könnte als Beweis dafür gewertet werden, dass Sie nicht wussten, dass die von Ihnen gekauften Artikel gestohlen wurden. Ein Gericht könnte davon ausgehen, dass Sie beim Handel mit Diebesgut alle Waren weiterverkauft hätten.

Ein Gericht könnte davon ausgehen, dass Sie beim Handel mit Diebesgut alle Waren verkauft hätten.

Teil 3 von 3: Vermeidung des Verkaufs von gestohlenem Eigentum

Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 9
Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 9

Schritt 1. Das Gesetz verstehen

Abhängig von Ihrem Standort kann Ihnen der „Handel mit Diebesgut“angeklagt werden, wenn Sie wissentlich Diebesgut verkaufen. Einige Gerichtsbarkeiten können Sie jedoch des Diebstahls oder des Erhalts oder Besitzes gestohlener Waren belasten (da Sie diese besitzen oder erhalten müssen, bevor Sie sie verkaufen können). Diese Gesetze unterscheiden sich geringfügig von Ort zu Ort. Um Sie zu verurteilen, möchte ein Gericht jedoch Folgendes wissen:

  • Sie haben gestohlenes Eigentum gekauft, erhalten, erhalten oder besessen.
  • Sie haben diese Handlungen in dem Wissen durchgeführt, dass die Waren gestohlen wurden.
  • Sie beabsichtigten, die Waren vom rechtmäßigen Eigentümer zu behalten.
Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 10
Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 10

Schritt 2. Stellen Sie fest, ob Sie ein Second-Hand-Verkäufer sind

Second-Hand-Verkäufer erhalten Eigentum von einer Partei und verkaufen sie an eine andere Partei. Sie sind zuerst Käufer und dann Verkäufer. Einige Gerichtsbarkeiten haben Gesetze, die sich auf Second-Hand-Verkäufer beziehen. Zu den Second-Hand-Verkäufern zählen:

  • Flohmärkte
  • Pfandhäuser
  • Internet-Verkäufer
  • Gebrauchtwarenladen
Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 11
Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 11

Schritt 3. Erhalten Sie wichtige Informationen vom Verkäufer

Als Second-Hand-Verkäufer sollten Sie sich immer von demjenigen informieren, der in Ihr Geschäft kommt, um Ihnen Waren zu verkaufen. Sie möchten der Polizei nachweisen können, dass Sie sich in gutem Glauben bemüht haben, herauszufinden, ob die Ware legitim war oder ob sie gestohlen wurde. Sie sollten die folgenden Informationen erhalten:

  • Der Name des Verkäufers. Fordern Sie einen Lichtbildausweis an und überprüfen Sie, ob dieser gültig ist. Notieren Sie den Namen des Verkäufers und seine Adresse. Vielleicht möchten Sie auch den Ausweis fotokopieren.
  • Eine Beschreibung der Ware einschließlich Seriennummern, falls vorhanden.
  • Wenn der Verkäufer die Ware gekauft oder erhalten hat.
Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 12
Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 12

Schritt 4. Fordern Sie bei Bedarf eine unterschriebene Garantie an

Ihr Bundesstaat verlangt möglicherweise, dass der Verkäufer bestätigt, dass er der Eigentümer der Ware ist. Texas zum Beispiel hat diese Anforderung. Wenn Ihr Bundesland diese Anforderung hat, sollten Sie ein leeres Formular kopieren, das Sie immer wieder verwenden können. Der Verkäufer trägt seinen Namen ein und unterschreibt dann das Formular.

Ihr Bundesstaat stellt möglicherweise einen Vertrag aus, den Sie verwenden können. Sie sollten sich bei der zuständigen Behörde des Staates erkundigen, die Sie lizensiert, um zu sehen, ob ein Formular verfügbar ist

Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 13
Schützen Sie sich, nachdem Sie unwissentlich gestohlenes Eigentum verkauft haben Schritt 13

Schritt 5. Befolgen Sie alle Gesetze in Bezug auf Second-Hand-Verkäufer

Ihr Bundesstaat hat möglicherweise zusätzliche Gesetze, die Sie befolgen müssen. Besprechen Sie sich mit Ihrem Wirtschaftsanwalt, um sicherzustellen, dass Sie alle befolgen.

Empfohlen: